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liebe den Frieden und strebe nach Eintracht Die Schüler der vorigen waren Hillel und Schammai. Und Hillel sagte: Sei wie die Jünger Aarons und liebe den Frieden und strebe nach Eintracht, liebe die Menschen und führe sie zum Gesetz.
Wer ist weise Zomas Sohn sagte: Wer ist weise? Der von allen Menschen lernt, denn es steht geschrieben: Ich bin gelehrter als alle meine Lehrer. [Ps. 119,99] - Wer ist ein Held? Der seine Leidenschaften überwindet, denn es steht geschrieben:
Drei Eigenschaften Drei Eigenschaften sind es, die einen Menschen zum Schüler unseres Vaters Abraham machen, und drei andere machen ihn zum Schüler des gottlosen Bileam*.
Wer von seinem Nächsten Wer von seinem Nächsten auch nur ein Kapitel oder einen Lehrsatz oder einen Schriftvers oder selbst nur einen Buchstaben lernt, muss ihm Ehre erweisen, denn so tat Israels König David, da er von Ahithophel nur zwei Dinge gelernt hatte, und machte ihn zu seinem Rat, Freund und Verwandten,
Weisheit und Taten Ferner sagte er: Womit ist der zu vergleichen, dessen Weisheit größer ist als seine Taten? Mit einem Baum, der viele Zweige aber wenig Wurzeln hat. Der Wind bläst und entwurzelt ihn und wirft ihn um, denn es steht geschrieben:

Judentum - Schulchan Aruch - Orach Chajim - 58-241

58. bis 88. Das Wesentliche über das Schma und seine Segensprüche.
90. bis 128. Das Wesentliche über das Gebet und die Zeit desselben.
128. bis 155. Das Wesentliche über das Segnen der Priester in der Synagoge (an den Feiertagen).
157. bis 242. Das Wesentliche über das Händewaschen vor dem Essen, Brotbrechen u.s.w.


58. bis 88. Das Wesentliche über das Schma und seine Segensprüche.
Das Schma des Morgens muss gelesen werden, wenn man den nicht ganz unbekannten Nächsten in einer Entfernung von vier Ellen erkennen kann, von da an bis nach Verlauf  von drei Stunden. Die beste Zeit ist, kurz vor dem Aufsprossen der Sonne, d.h., bevor die Sonne ganz zu sehen ist, fünf Viertelstunden vorher. Wer dies abpassen kann, dessen Lohn ist sehr groß; ist ihm dies nicht möglich, so muss er es lesen, sobald er nur kann. Ist er gezwungen, sehr früh aufzustehen, wegen einer vorhabenden Reise, so kann er das Schma lesen, sobald die Morgenröte zu sehen ist. Hat man Abhaltungen gehabt und Abends das Schma nicht lesen können, so dass indes die Morgenröte erschien, so kann man solches noch lesen, bevor die Sonne hervorbricht und man hat damit die Pflicht, des Abends das Schma zu lesen, erfüllt. Man kann aber nicht zu dieser Zeit das Schma noch einmal lesen für den Morgen, denn da man einmal diese Zeit als Nacht annahmen, so kann man sie nun nicht wieder als Tag annehmen. Ist die dritte Stunde des Tages schon vorüber, so kann man das Schma doch noch die folgende vierte Stunde lesen, der Lohn von G’tt ist aber nicht mehr so groß dafür. Ist die vierte Stunde auch schon vorüber, so kann man das Schma doch noch den ganzen Tag über lesen, aber ohne Segensprüche. Ist aber der Tag ganz vorüber, in diesem Falle sind die Meinungen der Rabbiner verschieden, ob man das Tages-Schma noch bei Nacht lesen dürfe; eben so sind die Meinungen verschieden, ob man das Nacht-Schma noch den Tag darauf lesen dürfe.
 Der erste Segenspruch vor dem Schma des Morgens lautet: Gelobt u.s.w., der das Licht und auch die Finsternis erschaffen hat gegen die Ketzer, welche behaupten, der, welcher das Licht machte, habe die Finsternis nicht gemacht. Hat man sich geirrt und statt den Morgen- den Abendsegenspruch gesagt, erinnert man sich aber gleich und sagte den Segenspruch des Morgens und schließt auch mit solchem, so ist die Pflicht erfüllt; erinnert man sich aber nicht gleich, und wenn auch dies, schloss man nicht mit dem rechten Spruch, so ist die Pflicht nicht erfüllt; ebenso wenn man des Morgens sich irrte und sagte: der das Licht und die Finsternis machte und hinzusetzte: der die Abende gemacht hat und auch  so schloss, damit ist die Pflicht nicht erfüllt. Ebenso ist die Pflicht nicht erfüllt, wenn man des Morgens anfing mit: der das Licht schuf, und schließt mit: der die Abende machte; war  aber der Anfang mit dem Morgenspruch und auch der Schluss, die Mitte aber irrtümlich mit dem Abendspruch, so ist die Pflicht erfüllt. die Meinungen der Rabbiner sind geteilt, ob ein Einzelner die Keduscha (Jes. 6,3.), welche in dem Segenspruch vor dem Schma des Morgens vorkommt, sagen darf oder ob diese nur von der ganzen Gemeinde gesprochen werden darf. Jedenfalls muss ein einzelner, wenn er die Keduscha sagt, solche singend und ebenso, als wenn er sie aus dem Chumasch abliest, sagen. Hat man das Schma gelesen, aber beim ersten Vers die erforderliche Andacht nicht gehabt, so ist die Pflicht des Schma-Lesens nicht erfüllt; beim Übrigen ist die Andacht nicht erforderlich. Das Schma muss gelesen werden: mit Andacht, mit Angst, mit Furcht, mit Zittern und Beben, mit Schweiß (vor Angst). Und diese Worte, die ich Dir heute gebiete, 5. B. M. 6,5., heute, das will sagen: Die Gebote sollen Dir immer neu und angenehm sein, als ob Du sie erst heute empfingest. Im Schma sind 245 Wörter enthalten, mit den drei Wörtern: Adonaj, euer G’tt ist wahr, die der Vorsänger nach dem Schma spricht, sind es 248 gegen die 248 Glieder, welche sich am menschlichen Körper befinden. Liest Jemand im Hause für sich das Schma, so muss er in Gedanken haben die 15 Wafin, welche sich in Emeth Wejakib (Segenspruch nach dem Schma) befinden; ein v Waf ist 6, also 90; das soll bedeuten dreimal den Namen G’ttes, ****, 26, beträgt die Zahl (in den Buchstaben) dreimal = 78 und jedes Mal die 4 Buchstaben in dem Worte ist 12, also 90. Oder auf eine andere Weise: 15 Wafin 90, das Lesen des Segenspruches 1, also 91, gegen den Namen G’ttes, wie er geschrieben ist, ****: 26, und wie er gelesen wird: ynda, Adonaj: 65, zusammen 91; heißt also so viel als ****, Adonaj, tma Emeth (ist wahrhaftig). Nach Andern soll Derjenige, welcher das Schma für sich, nicht mit der Gemeinde liest, vorher die drei Wörter El Melech Neeman, G’tt, der König, ist wahrhaftig, sagen, Diese drei Wörter machen mit den 245 Wörtern, welche das Schma enthält, 248 (die Zahl der menschlichen Glieder). Der erste Vers des Schma muss sehr laut gesprochen werden, um die Andacht zu erregen; auch ist der Gebrauch, während des Lesens desselben die Hand vor den Augen zu halten, um die Andacht nicht zu stören. Das x, Cheth, in dem Worte dxa, Echad, “Einiger” muss gedehnt werden, so lange als man denken kann: “der heilige, gelobt sei er, ist König im Himmel und auf Erden”, das bedeutet auch das kleine Gewölbchen oben auf dem x Cheth (so wie es nämlich geschrieben, nicht gedruckt, ist); bei dem Dalleth in dem Worte Echad muss man so lange anhalten, um denken zu können, dass G’tt einig in seiner Welt ist,  und an allen vier Ecken derselben regiert (das d, Dalleth, bedeutet vier); länger, als diese Zeit beträgt, soll man nicht anhalten. Einige haben den Gebrauch, während des Sprechens des Wortes Echad mit dem Kopf so lange zu neigen, dass man denken kann: G’ttes Regierung ist oben, unten und zu allen vier Seiten. Das Dalleth muss etwas hart ausgesprochen werden, damit solches nicht wie ein Resch, r, klingt. Das Cheth darf nicht zu geschwind, und das Aleph nicht zu lang gedehnt werden. Man darf weder das Wort Schma, noch den ganzen Vers zweimal hintereinander sagen (außer, wenn man  es das erste Mal ohne Andacht gesagt hat, dann kann man solches noch einmal, aber leise, sagen). Auch darf man auf keinen Segenspruch, den man hört, zweimal das Wort Amen antworten. einige Rabbiner sind dagegen. Nach dem ersten Vers des Schma sage man leise: Gelobt sei der Name seiner geehrten Regierung ewig und und immerdar. Zwischen dem letzten Worte Waed (immerdar) und dem folgenden Worte muss man etwas innehalten, um die Annahmen der g’ttlichen Regierung, welche die Hauptsache aller Gebote ist, von den anderen Gebote zu unterscheiden. Auch muss man im ersten Vers zwischen dem Worte Israel und **** (Adonaj) und zwischen dem Worte Elohenu, unser G’tt, und dem Worte **** (Adonaj) etwas  innehalten, damit zu verstehen sei: Höre Israel, dass Unser G’tt zugleich der Einige G’tt ist.
 Auch muss man etwas zwischen dem Worte Echad und dem folgenden Worte Baruch, Gelobt, innehalten; denn in dem ersten Verse ist hauptsächlich die Annahme der g’ttlichen Regierung enthalten. Auch muss man innehalten zwischen dem Worte Hajom, heute, und zwischen den Worten Al Lebabecha, auf dein Herz, 5. B. M. 6,7, damit es nicht heiße: heute, aber nicht morgen; ferner zwischen dem Worte Hajom, heute, und dem Worte Leahabah (um zu lieben) 5. B. M. 11,13, aus eben diesem Grunde; ferner zwischen dem Worte Nischbah (er schwur) und dem Worte ****, 5. B. M. 20, und zwar, damit das i (Ajin) recht ausgesprochen wird und nicht wie ein  h, (He), klinge. Ferner muss das  z, (Sajin), in dem Worte Tiskern (ihr sollt gedenken), 4. B. M. 40,, weich ausgesprochen werden, dass es nicht als  s, (Schin), klingt und dann hieße: lüge oder betrunken sein; aus eben dem Grunde muss das z, (Sajin), in dem Worte Uschartem (ihr sollt gedenken) weich ausgesprochen werden. Das y, (Jod), in dem Worte Jisrael, 5. B. M. 6,4, muss scharf ausgesprochen werden, damit es nicht verschlungen und als ein a, (Aleph), klinge; ebenso muss das Jod in dem Worte Wehaju, 5. B. M. 11,13 scharf ausgesprochen werden, damit es nicht klinge wie Wehaah. Ferner muss man etwas innehalten zwischen dem Worte Wechara und dem Worte Af (und dass dann ergrimme der Zorn, 5. B. M. 11,17), sonst klingt es wie Wecharaf (und er wird lästern). Ferner muss man etwas innehalten zwischen jedem Worte, dessen letzter Buchstabe der nämlich ist, mit dem das folgende sich anfängt, z. B. Bechol Lebabecha  (mit Deinem ganzen Herzen, 5. B. M. 6,5) u.m.dgl. Ferner zwischen zwei Wörtern, von welchen das erste mit einem Schluß-Mem, ,, endigt und das folgende mit einem Aleph, a, anfängt, z.B. Welimadtem Otom (und lehrte sie, diese Worte, euren Kindern, 5. B. M. 11,19) u.m.dgl. Ferner muss man darauf sehen, dass man die weichen Buchstaben, die keinen Punkt in der Mitte haben, nicht hart ausspreche, und umgekehrt, so auch, dass man das bewegliche und das ruhende Schwah nicht vertausche; man solle eigentlich das Schma singend nach den Musikzeichen (in der Schrift) lesen. Wenn man die Worte spricht: Und du sollst sie anknüpfen zum Zeichen an deine Hand, 5. B. M. 6,8, so muss man mit der Hand die Armtephilin berühren, und bei den Worten: und trage sie als Stirnbinde zwischen deine Augen, muss man die Kopftephilin berühren, und bei den Worten: ihr sollt sie ansehen, 4. B. M. 15,39, muss man die beiden vorderen Zizith (Schaufäden) am Talith berühren. Einige lesen das Schma laut, Einige lesen es leise, jedenfalls muss der erste Vers: Höre Israel, u.s.w. laut gelesen werden. Der 62. Abschnitt handelt davon, wenn Jemand das Schma nicht genau gelesen oder so leise, etwa krankheitshalber u.s.w., dass er es selbst nicht gehört; er hat alsdann doch seine Pflicht erfüllt. Auch kann man das Schma in jeder Sprache lesen; nur richtig. Der Vorsänger muss das Schma sehr laut lesen, besonders die Worte: Höre Israel! damit die ganze Gemeinde es höre und den Namen G’ttes als König gemeinschaftlich anerkenne.  Der Abschnitt 63 besagt, dass man das Schma gehend, stehend, liegend oder reitend lesen könne, aber nicht im Schlafe, wenigstens den ersten Vers nicht. Handwerker oder Maurer, Zimmerleute können auf ihrem Gerüste sitzen bleiben und das Schma lesen, auch Lastträger, wenn sie die Last schon auf der Schulter haben, können das Schma lesen, aber nicht während des Auf- und Abnehmens der Last, weil sie alsdann keine ordentliche Andacht haben können. Liest Jemand das Schma rückwärts, das letzte Wort zuerst, so hat er seine Pflicht nicht erfüllt u.s.w Wenn Jemand in die Synagoge (zu spät) kommt und findet die Gemeinde schon beim Lesen, so muss er sofort anfangen, den ersten Vers des Schma zu lesen, damit es nicht das Ansehen habe, als wollte er das Joch des himmlischen Regiments mit seinen Nächsten gemeinschaftlich auf sich nehmen. ebenso, wenn er schon in der Synagoge war und beschäftigte sich  mit Beten oder sonst mit Sprüchen aus dem Chumasch und es sind Stellen, wo er sich unterbrechen kann, dann muss er mit der Gemeinde wenigstens den ersten Vers lesen, wenn er sich aber nicht unterbrechen darf, so muss er die Stelle, die er nun eben liest, singend, mit eben den Musikzeichen lesen, die der Vers hat, damit es das Ansehen habe, als lese er das Schma mit. Las man das Schma stückweise, d.h. machte man willkürlich Pausen, schwieg man oder sprach man etwas Anderes, fuhr aber dann fort, es ganz auszulesen, so gilt dies, selbst wenn die Pausen von so langer Dauer waren, dass man unterdes das ganze Schma lesen konnte, ebenso wenn man die Pausen machen musste. Der Unterschied zwischen Zwang und Willkür ist, in diesem Fall, dass bei Zwang die Andacht ganz verloren ging und er vom Schma-Lesen abstrahieren musste. Einige Rabbiner wollen aber, dass wenn man eine Pause machen musste und dieselbe so lange dauert, dass man unterdessen das ganze Schma lesen konnte, man solches noch einmal von vorne anfangen müsse; so ist auch der Gebrauch. Hat man schon im Hause das Schma gelesen und kommt in die Synagoge, da die Gemeinde solches liest, so ist es gut (aber keine Pflicht), wenn man das ganze Schma mit ihr noch einmal liest und man hat eben den Lohn dafür, als ob man solches öffentlich in der Schrift gelesen hätte. Zwischen den Absätzen (siehe unten) kann man einen geehrten Mann grüßen (mit Worten); den Gruß erwidern kann man aber einem Jeden; in der Mitte der Absätze jedoch darf man nur den grüßen, vor dem man sich fürchtet, z.B. seinen Vater, Lehrer oder einen sehr gelehrten Mann, dann selbst in der Mitte eines Verses, mit Ausnahme des ersten Verses: Höre Israel u.s.w. und Gelobt sei der Name u.s.w., es müsste denn Lebensgefahr dabei sein, wenn man es in diesem Falle unterließe. Hat man vergessen, die Zizith und Tephilin anzulegen, so kann man zwischen den Absätzen innehalten, um solche anzulegen und den Segen darüber sprechen u.s.w. Die Absätze sind: zwischen dem ersten und zweiten Segenspruch vor dem Schma des Morgens, zwischen dem zweiten Segenspruch und der ersten Abteilung des Schma, zwischen der ersten und zweiten Abteilung, der zweiten und dritten Abteilung des Schma. Zwischen dieser Abteilung und dem ersten Segenspruch nach dem Schma des Morgens darf man aber nicht innehalten, und zwar deshalb nicht, weil die dritte Abteilung des Schma mit den Worten endigt: ich **** (Adonaj) bin der Ewige euer G’tt, und der erste Segenspruch nach dem Schma anfängt mit dem Worte: Wahr; dies muss also verbunden werden, dass es heißt: ich **** (Adonaj) euer G’tt, bin ein wahrer G’tt; dann erst kann man grüßen. Wer den ersten Segenspruch nach dem Schma des Morgens und ebenso den des abends nicht gesagt hat, der hat die Pflicht nicht gehörig erfüllt.  Zweifelt Jemand, ob er das Schma schon gelesen hat, so muss er solches lesen mit den dazu gehörigen Segensprüchen; ist er aber gewiß, dass er das Schma, aber ungewiss, ob er die Segensprüche gelesen hat, so ist es nicht nötig, dass er diese lese u.s.w. Ein Blinder, wenn er auch blind geboren ist und nie das Tageslicht sah, kann doch den Segenspruch sprechen: der die Lichter schuf; denn da ihm Andere den Weg zeigen, so hat auch er einen Genus von dem Tageslicht. Frauen und Sklaven sind frei vom Schma-Lesen, weil dies ein Gebot ist, welches nur zu einer gewissen Zeit geschehen muss, des Morgens und des Abends, und von Ausübung solcher Gebote sind Frauen und Sklaven frei; es ist aber doch geziemend, dass man sie solches lehre, damit sie das Joch der himmlischen Regierung auf sich nehmen. Wenigstens sollen sie den ersten Vers lesen. führt Jemand eine Jungfrau heim, so ist er die ersten drei Tage nach der Hochzeit frei vom Schma-Lesen, weil er doch nicht die gehörige Andacht dabei hat. Ein Trauernder über einen Toten und Alle, welche sich mit dem Begräbnis desselben beschäftigen, sind nicht allein frei vom Schma-Lesen, sondern es ist ihnen auch verboten u.s.w. Schläft Jemand mit seiner Frau oder mit seinen Kindern in einem und demselben Bette, so, dass sich ihre bloßen Leiber berühren, so darf er das Schma nicht lesen u.s.w. Schläft Jemand allein, so muss das Herz bedeckt sein, damit dasselbe seine Scham nicht sehen kann, alsdann kann er das Schma lesen u.s.w. Alles, was bei einer Frau gewöhnlich bedeckt ist, und ist es auch nur eine Hand breit unbedeckt, selbst wenn es seine eigene Frau ist, hindert in ihrer Gegenwart das Schma zu lesen. auch den Gesang einer Frau, selbst seiner eigenen, darf man nicht hören während des Lesens des Schma; auch nicht in der Nähe einer entblößten Scham, auch der eines Nichtjuden u.s.w. auch nicht in der Nähe von Menschenkot oder Urin, auch in der Nähe eines Abortes darf das Schma nicht gelesen werden u.s.w.
 Alle Unreinen können in der Schrift und auch das Schma lesen und beten, mit Ausnahme, wenn einer den weißen Fluss hat, oder eine nächtliche Verunreinigung hatte, oder nach einer Beiwohnung; ein solcher muss erst baden oder sich mit neun Maß Wasser begießen lassen, bevor er das Schma lesen darf. dies hat Esra verordnet, damit die Gelehrten nicht so oft zu ihren Frauen gehen, wie die Hähne. Aber später ist diese Verordnung wieder umgestoßen worden, damit das Gebot der Geschlechtsvermehrung und das Studieren im Gesetz nicht leide. Einige wollten auch, dass eine Frau, welche ihre Periode hat, nicht in die Synagoge gehe, oder bete, oder den Namen G’ttes nenne, oder ein jüdisches Buch berühre. Und so ist auch der Gebrauch, jedoch erlaubt man einer solchen Frau dies alles in den Tagen ihrer Reinigung; jedenfalls ist es solchen Frauen erlaubt, an großen Feiertagen, wo sich Alles in der Synagoge versammelt, auch dahin zu gehen, indem sie sich sonst grämen würde, dass sie allein ausgeschlossen sein sollte.

90. bis 128. Das Wesentliche über das Gebet und die Zeit desselben.

(Unter dem eigentlichen Gebet versteht man die 18 Hauptgebete, die jeder Israelite dreimal täglich leise für sich in der Synagoge beten muss) Die Zeit des Morgengebetes beginnt, so wie die Sonne anfängt, hervorzukommen; hat man früher gebetet,  schon bei der Hervorbrechung der Morgenröte (fünf Viertelstunden vor Aufgang der Sonne), so gilt es auch; bis zum Verlauf der vierten Stunde des Tages kann man noch immer das Gebet verrichten; so hat man nicht den ganzen Lohn von G’tt dafür. Nach der Mittagsstunde aber darf man das Morgengebet nicht mehr verrichten. Sobald die Zeit des Gebetes gekommen ist, darf man den Nächsten nicht mit dem Worte Schalom (Friede sei mit dir) grüßen, weil dies Wort einer der Namen G’ttes ist, sondern man sagt statt dessen: guten Morgen, oder der Morgen des Herrn möge gut sein, u.s.w.
 Man darf nicht beten an einem erhöhten Orte, nicht im Bette oder auf einem Stuhl oder einer Bank stehend; jedoch ist dies Handwerksleuten erlaubt. Man darf das Gebet nicht in einer Ruine verrichten, erstens des Verdachtes wegen, man hätte daselbst eine Zusammenkunft mit einer Frau verabredet, zweitens wegen Gefahr, das eingefallene Gebäude möchten noch mehr einfallen und ihn beschädigen, und drittens wegen des Aufenthaltes der bösen Geister, die gewöhnlich in einer Ruine sind.
 Man soll sich bestreben, das Gebet gemeinschaftlich mit der Gemeinde in der Synagoge zu verrichten und nicht außerhalb, besonders nicht hinter derselben beten, weil dieses Verachten anzeigen würde; auch soll man das Gebet nicht auf offenem Felde verrichten (man müsste denn auf Reisen sein), denn in einem umgebenen Platz überfällt Einem mehr die Furcht vor dem König (G’tt) und das Herz wird zerbrochen (untertänig).
 Wenn Jemand die Synagoge in seiner Vaterstadt nicht besucht, der wird ein böser Nachbar genannt und zieht sich (zur Strafe von G’tt) für sich und seine Nachkommen Verbannung zu. Man soll laufen zur Synagoge wie zu jeder Ausführung eines Gebotes, sogar am Shabbath, wo doch sonst zu laufen verboten ist; aber beim Herausgehen aus derselben gehe man langsam, damit es nicht aussähe, als freue man sich, ihrer los zu sein. Man soll sich bestreben, früh in die Synagoge zu gehen, um möglichst einer von den zehn ersten zu sein, welche dahin gehen u.s.w. Nicht an der Seite seines Lehrers, noch vor oder hinter demselben soll man beten, aus Ehrfurcht; doch kann der erste Schüler, der als Freund und einigermaßen als Kollege des Lehrers zu betrachten ist, hinter demselben, nicht vor ihm, sein Gebet verrichten.
 So wie beim Lesen des Schma, so darf auch beim Beten in der Nähe des Betenden kein Kot, Urin oder ein übler Geruch, oder ein Toter, oder Jemand mit entblößter Scham sich befinden u.s.w. Man muss sich gürten, bevor man betet, damit das Herz die Scham nicht sehe, auch muss man den Kopf bedecken während des Betens. Legt ein Anderer aber seine Hand auf den Kopf des Betenden, so gilt es zur Not.
 Sobald man merkt, dass man ein Bedürfnis verrichten muss, so darf man nicht beten, tut man es doch, so ist das Gebet ein Gräuel und man muss noch einmal beten; kann man sich aber des Bedürfnisses so lange enthalten, als man eine Parßah (ein Meilenmaß) gehen kann, so gilt das Beten allenfalls, wenn es einmal geschehen ist u.s.w.
 Vor dem Gebete muss man sich waschen, wenn dies nicht schon vor dem Lesen des Schma geschehen ist u.s.w. Es ist gut, Almosen zu geben vor dem Beten.
Man soll vor dem Beten erst eine Zeit lang (eine Stunde für die ganz Frommen, für die vom Volke weniger) sich vorbereiten zur gehörigen Andacht, und ebenso lange soll man nach dem Gebet verweilen, damit das Beten nicht als eine Last betrachtet werde, von welcher man je eher je lieber befreit werden will. Mit Furcht und Untertänigkeit soll man sich zum Beten stellen, nicht mit Gelächter, Leichtfertigkeit, unnützen Reden, auch nicht mit Zorn, sondern mit Freudigkeit u.s.w.
 Mit dem Gesicht nach Osten gekehrt muss man beten, weil dort das gelobte Land, Jerusalem und der Tempel gelegen sind (ist) u.s.w. Wer diese Richtung nicht finden kann, der soll seine Herzensandacht beim Beten zu seinem himmlischen Vater wenden. Reitet man oder fährt man in einem Schiffe oder geht man zu Fuße, so kann man gehend, reitend oder fahrend beten, wenn es nicht ausgeht, dass man so lange stillstehen kann u.s.w. Man muss beim Beten die Füße dicht zusammenhalten, als wenn man nur einen Fuß hätte, wie die Engel von denen es heißt: ihre Füße sind ein gerader Fuß. Ezch. 1,7. Auch muss man beim Beten den Kopf etwas bücken, als wenn man im Tempel wäre, und im Herzen soll man die Andacht zum Himmel wenden u.s.w. Während man betet, soll man weder die Tephilin, ein Buch, eine volle Schüssel, ein Messer, Geld oder ein Brot anfassen, weil alles dieses die Andacht stört; auch soll man nicht gähnen oder sonst den Mund zu weit öffnen, auch nicht ausspeien, oder man müsste den Speichel im Kleide verbergen oder denselben hinter sich werfen. Sticht einem eine Laus, so muss man dieselbe mit dem Kleide, nicht mit der Hand, anfassen und sie wegwerfen u.s.w.
Beim Beten muss man zugleich die Bedeutung der hebräischen Wörter in der gangbaren Sprache sich im Herzen denken, und muss Alles, was die Andacht stört, von sich entfernen, als wenn die Herrlichkeit G’ttes zugegen wäre. Wenn Jemand zu einem menschlichen König spricht, so ordnet er ja seine Worte auf das Allermöglichste, umso mehr, wenn man zu dem König aller Könige (der heilige, gelobt sei er) spricht, der alle Gedanken der Menschen weiß. die ganz Frommen bereiten sich daher zur Andacht so vor, dass sie das Körperliche an sich vergessen und in prophetisches Entzücken geraten.
Überkommen Jemanden beim Beten fremde Gedanken, welche die Andacht stören, so muss er so lange mit dem Beten innehalten. Man darf seine kleinen Kinder in der Synagoge nicht küssen, denn alle Liebe zu Menschen ist nichts gegen die Liebe zu G’tt.
Das Gebet vertritt die Stelle der ehemaligen Opfer zur Zeit des Tempels, daher muss es mit Andacht geschehen, wie damals die Opfer gebracht werden mussten u.s.w. (§99) Ein Betrunkener, der nicht gehörig mit einem menschlichen König sprechen kann, darf nicht beten; tut er es doch, so ist sein Gebet ein Gräuel und er muss, wenn der Wein verflogen ist, noch einmal beten; jedenfalls soll der, welcher ein Viertelmaß starken Wein in einem Zuge trank, doch nicht eher beten, bis der Wein verflogen ist. Dasselbe gilt nach einigen Rabbinern beim Lesen des Schma. Ein wenig Schlaf oder ein Gang (eine Meile weit), den er macht, machen den Wein wieder verfliegen; hat man aber mehr als ein Viertelmaß in einem Zuge ausgeleert, so ist der Schlaf und das Gehen noch schlimmer, aber nicht das Reiten. Ein Jeder muss übrigens wissen, wie viel er vertragen kann;  tst la rksv ]yy,  Wein und (anderes) starkes Getränk sollst Du nicht trinken, 3. B. M.
Das Gebet muss nicht allein im Herzen geschehen, sondern es muss auch mit den Lippen ausgesprochen werden, aber leise; ist es Jemanden nicht möglich, leise zu beten, so kann er auch laut das Gebet verrichten, d.h. zu Hause aber nicht in der Synagoge, damit die Anderen, welche alle leise beten, nicht gestört werden. Am Neujahrs- und am Versöhnungstage können alle das Gebet laut, aber nicht übermäßig laut verrichten. Das Gebet kann in jeder Sprache geschehen, d.h. von der ganzen Gemeinde in der Synagoge. Ein Einzelner zu Hause darf das Gebet nur in der hebräischen Sprache verrichten. Andere Rabbiner wollen, dass dies nur der Fall sei, wenn ein Einzelner für seine Privatsache, z.B. für einen Kranken u.dgl. betet. Das gewöhnliche allgemeine Gebet kann jedoch auch von einem Einzelnen in jeder Sprache geschehen; andere Rabbiner wollen dagegen, dass auch ein Einzelner in allen Fällen das Gebet in jeder Sprache verrichten könne.
Man darf innerhalb vier Ellen weit von einem Betenden nicht sitzen, weder vor ihm noch hinter ihm, und auch nicht an den Seiten desselben u.s.w. Ist Jemand mit seinem Gebet fertig und ein Anderer betet hinter ihm, so darf der Erste die drei Schritte rükwärts (Ist jedes Mal bei Endigung des Gebetes erforderlich)  nicht eher tun, bis der Zweite sein Gebet auch beendigt hat. Wenn Jemand im Beten Blähungen von unten oder von oben überkommen (Wie er sich zu verhalten habe, dies geht wie gewöhnlich ins Weitläufige), oder er niest: Blähungen von unten beim Beten sind ein böses, von oben ein gutes Zeichen.
 Man darf im Gebet nicht innehalten (um etwas anderes zu verrichten), und sogar wenn man von einem König (jüdischen) gegrüßt würde, so darf man doch nicht antworten; ist es aber ein nichtjüdischer König, so muss man sehen, dass man das Gebet abkürze, bevor ihn dieser erreicht, oder vom Wege abweichen und auf einen Seitenweg sich begeben; ist aber keines von beiden möglich, so muss man innehalten, um mit dem König zu sprechen, d.h. wenn Lebensgefahr vorhanden ist, nicht aber wegen Geldverlust.  Ist Jemand unterwegs im Gehen betend und es kommt ein Vieh oder ein Lastwagen auf ihn zu, so muss er auf die Seite weichen und fortbeten; selbst wenn sich eine Schlange um seine Ferse gewickelt hätte, er muss fortbeten, kann aber von der Stätte, wo er sich befindet, weg zu einem andern Ort gehen, damit die Schlange durch das Gehen abfällt; ist es aber ein Skorpion, so kann er innehalten mit Beten, um dies erst los zu werden. Ebenso wenn er sieht, dass die Schlange anfängt, zornig zu werden und im Begriff ist, zu schädigen u.s.w.
 Alle Fälle, welche vom Schma-Lesen befreien (siehe oben), befreien auch vom Gebete, mit Ausnahme derer, welche einen Toten begleiten, aber nicht zu den Leichenträgern gehören; obschon diese das Schma lesen müssen, so sind sie doch vom Beten befreit. Frauen aber, ebenso Sklaven, die beide vom Schma-Lesen befreit sind, müssen doch beten, weil Beten ein Gebot ist das an keine bestimmte Zeit wie das Schma-Lesen gebunden ist.
 Zweifelt Jemand, ob er schon gebetet hat oder nicht, so muss er noch einmal beten. Dreimal des Tages muss man beten, des Morgens, kurz nach Sonnenuntergang und des Nachts. Will Jemand außerdem noch ein besonderes freiwilliges Gebet verrichten, so steht es ihm frei; er muss aber Acht geben, dass er die Andacht nicht verliert, sonst ist es besser, er betet nicht. Hat Jemand aus Irrtum oder aus Zwang das Morgengebet nicht verrichtet, so muss er des Abends zweimal beten, das erste Mal für das zweite Gebet, das jetzt an der Zeit ist, und das zweite Mal für das Morgengebet; hat er’s verkehrt gemacht, so gilt’s nicht, und er muss noch einmal das vergessene Gebet beten; ebenso ist’s, wenn er das Abend- oder das Nachtgebet vergessen u.s.w.  Man soll sich bestreben, in die Synagoge so früh zu kommen, dass man das Gebet gemeinschaftlich mit der ganzen Gemeinde verrichten kann; wenn Jemand zu spät gekommen ist u.s.w. In der Not kann man auch statt der 18 Gebete nur ein kurzes Gebet verrichten, z.B. man ist auf Reisen oder man ist sonst beschäftigt und man befürchtet, man Erde unterbrochen, wenn man anfängt zu beten, oder kann nicht mit der gehörigen Andacht beten, dann braucht man nur die drei ersten der 18 Gebete und das Habinenu und nach diesem die drei letzten Gebete der 18 zu sagen, aber stehend, das genügt. Arbeitsleute für die bloße Kost müssen das Gebet vollständig verrichten; erhalten sie aber Tagelohn, so brauchen sie nur kurz zu beten. Gehet Jemand auf Reisen und passiert Wege, wo wilde Tiere oder Räuber sich aufhalten, so spricht er nur ein sehr kurzes Gebet, z.B. : Die Bedürfnisse deines Volkes, o G’tt, sind viel u.s.w Bevor man abreist, sage man den Segenspruch: Es sei dir wohlgefällig u.s.w. Auch wenn die Gelehrten in die Lehrschule gehen, wo die Gesetze besprochen werden, müssen sie einen Segenspruch sagen und beten, dass sie sich nicht irren mögen beim Urteilen über ein Gesetz; beim Weggehen sollen sie G’tt danken, dass ihnen der Gelehrtenstand zuteil wurde u.s.w.
Man muss unmittelbar nach der “Erlösung” das Gebet folgen lassen. (Der zweite Segenspruch nach dem Schma und vor dem Gebete, endigt nämlich mit dem Schluss: Gelobt u.s.w., der du Israel erlöset hast - aus Ägypten - darauf muss gleich das Gebet folgen und man darf zwischen Beiden nicht innehalten, mit Ausnahme, dass man vor dem Gebete den Spruch sagt: Herr, öffne meine Lippen zum Gebet, dass mein Mund dein Lob verkünde u.s.w.)
 Nun wird abgehandelt über die Verbeugungen beim Gebet, bei welchen von den 18 Gebeten man sich bücken muss u.s.w. Man muss sich dergestalt bücken, dass alle 18 (das Gebet besteht bekanntlich in 18 Abteilungen) Gelenke des Rückgrates erschüttert werden. Bücken allein, so dass der Kopf gerade bleibt, hilft nicht, sondern dieser muss auch gebückt werden; das Bücken muss geschwind auf einmal, das Wiederaufrichten aber langsam geschehen u.s.w. Betet Jemand und es kommt ihm ein Nichtjude in den Weg, mit einem Kreuz oder ähnlichen in der Hand, und er ist gerade an einer Stelle, wo gebückt werden muss, so soll er sich doch nicht bücken.
 Man soll im gesetzlichen Gebete G’tt nicht mehr Eigenschaften zulegen, als von den Weisen vorgeschrieben ist, nämlich: der Mächtige, der Große, der Starke und der Furchtbare; im Privatgebete aber ist solches erlaubt. Im zweiten Gebete der 18 muss man in den Winter-Monaten vom Laubhütten- bis Pessachfest die Worte einschalten: der du den Wind wehen lässt und den Regen niederfallen u.s.w. Das vierte Gebet, über die Gabe des Verstandes und der Vernunft des Menschen, die G’tt gegeben, ist deshalb verordnet, weil dies der einzige Vorzug des Menschen vor dem Vieh ist, das keine Vernunft hat u.s.w. Beim 17. Gebet
Lobspruch des Dankes oder Modim muss man sich zweimal bücken im Anfang und am Ende derselben.
 Es ist jedem Israeliten erlaubt, in der Mitte des Gebetes, nicht in den drei ersten und in den drei letzten Gebeten, seine Privat-Bedürfnisse von G’tt zu erbitten, z.B. in dem achten Gebete kann er auch G’tt um die Genesung eines ihm nahe stehenden Kranken bitten u.s.w. Beim Schluss des 18. Gebetes muss man sich wieder bücken und drei Schritte - nicht mehr - rückwärts gehen u.s.w.
 Es ist schon oben erwähnt, dass der Vorsänger, nachdem die Gemeinde das ganze Gebet leise für sich beendigt hat, dasselbe wieder laut beten müsse und nach jedem Gebet muss die Gemeinde mit den Worten: Gelobt sei er, und gelobt sei sein Name, und Amen einfallen.
 Das Amen darf nicht zu kurz und nicht zu lang ausgesprochen werden u.s.w.
 Bei der Keduschah (die Heiligung G’ttes), das dritte Gebet, wenn der Vorsänger mit den Worten anfängt: Wir wollen dich heiligen und verherrlichen, wie in der geheimnisvollen Sprache der heiligen Seraphim, lauten in dem zweiten Shabbath Morgen- (Mussaf-) Gebet, diese Worte anders als täglich, nämlich: Lasset uns seinen Namen heiligen in der Welt, wie man denselben heiliget in dem hohen Himmel, wie es geschrieben ist durch deinen Propheten Jes. 6,3. Und einer - ein Engel - rief zum anderen und sprach: Heilig, heilig, heilig ist der Herr Zebaoth, die ganze Erde ist seiner Ehre voll. Bis zu den Worten: Heilig u.s.w. muss die Gemeinde schweigen und darf die Worte des Vorsängers nicht mitspreche, sondern soll bloß andächtig sein; dann aber fallen alle mit den Worten: Heilig u.s.w. ein.
 Bei diesen Worten muss jeder die Füße fest zusammenhalten, die Augen zum Himmel erheben, mit dem ganzen Körper sich bewegen und mit den Füßen etwas in die Höhe springen, auch darf man in der Mitte dieses Gebetes nicht weggehen. Hat sich der Vorsänger geirrt und hat er eines von den 18 Gebeten ausgelassen und findet er sich wieder zurecht, da man ihn daran erinnerte, so lässt man ihn weiter fortfahren, hat er aber das elfte Gebet ausgelassen, in welchem der Fluch der Minin (Ketzer) enthalten ist, so muss er sofort abtreten, denn er ist dadurch in den Verdacht geraten, selbst ein Ketzer zu sein; hat er aber das gedachte Gebet schon angefangen, und hat daselbst bloß irrtümlich unrichtig gesagt, so lässt man ihn fortfahren u.s.w.

128. bis 155. Das Wesentliche über das Segnen der Priester in der Synagoge (an den Feiertagen).

Wenn weniger als zehn Männer (die Priester mitgezählt) sich in der Synagoge befinden, so darf kein Segen stattfinden. Ein jeder Priester muss (wenn er sonst dazu fähig ist) das Volk segnen, sobald er dazu von dem Vorsänger durch das Wort Cohanim! - Priester! (in dem Mussafgebet, nach dem Gebet Modim) dazu aufgerufen wird; tut er es nicht, so hat er drei Gebote übertreten, 4. B. M. 6,23.: so sollt ihr segnen die Kinder Israels (und in demselben Vers) sprechet zu ihnen, und Vers 27. Die Priester müssen in Strümpfen ohne Schuhe die Gemeinde segnen. Sie müssen sich vorher von den Leviten die Hände waschen lassen u.s.w.    
 Sobald die Priester sich zum Segnen stellen, wenden sie zuerst das Gesicht gegen den heiligen Schrank (wo die Thora, die 5 B. M., sich befinden) und halten die Hände zu, bis der Lobspruch Modim vom Vorsänger beendigt ist und sie zum segnen aufgerufen werden, dann drehen sie sich um mit dem Gesicht gegen die Gemeinde und sprechen zuerst den dahin gehörigen Lobspruch, heben sodann die Hände auf bis an die Schulter, die Rechte etwas mehr als die Linke, strecken dieselbe aus und teilen die Finger der beiden Hände so ein, dass fünf Zwischenräume sich in denselben befinden, nämlich zwischen zwei Fingern einer, zwischen den beiden Daumen und zwischen jedem Daumen und dem Zeigefinger, und zwar so, dass das Auswendige der Hände gegen den Himmel und das Inwendige derselben gegen die Erde gerichtet ist. Alsdann spricht der Vorsänger den Priestern jedes Wort der drei Verse: 4. B. M: 6, 24.25.26, im Ganzen aus 15 Wörtern bestehend, Wort für Wort vor und sie sprechen Wort für Wort nach, laut und singend. Nach Endigung eines jeden Verses spricht die Gemeinde Amen. Nach Beendigung des ganzen Segens wenden die Priester ihre Gesichter wieder dem heiligen Schrank zu und sprechen einen Lobspruch, dürfen jedoch diese ihre Stellung nicht früher verlassen, als bis der Vorsänger mit dem Gebet fertig ist, und müssen sich dann rechts wenden, wenn sie weggehen. Wenn sie ihre Schuhe wieder anziehen, müssen sie sich nachher die Hände wieder waschen, weil sie noch beten müssen. Der Vorsänger darf auf das Segnen der Priester kein Amen sprechen, damit er sich nicht (in dem Vorsprechen) irre, das Volk - die Gemeinde - darf die Priester während dem Segnen nicht ansehen; auch die Priester sollen nirgends hinblicken, sondern andächtig sein (das Gesicht zur Erde geneigt); daher ist der Gebrauch, dass sie den Talith über das Gesicht hängen lassen.
 Die Priester müssen erwachsen sein und keine Fehler haben, weder im Gesicht noch an den Händen und Füßen, sie sollen auch eine gute und richtige Aussprache haben. Hat ein Priester Jemanden getötet, wenn auch unschuldig, so darf er nicht segnen; hat er ein Kind beschnitten und dasselbe starb (kurz darauf), so kann er segnen, und sogar, wenn das Volk ihm nachsagt, er sei durch einen bei der Beschneidung gemachten Fehler schuld an dem Tode des Kindes. Ein Abtrünniger darf nicht segnen, er müsste den Buße getan haben. Hat ein Priester ein Viertelmaß Wein in einem Zuge ausgetrunken, so darf er nicht segnen u.s.w. Hat er eine Geschiedene zur Frau oder eine die Chalizah (5. B. M. 25,5) erhalten hat, so darf er nicht segnen und genießt keinen der anderen Vorzüge eines Priesters, selbst wenn die Frau starb, oder er sie von sich geschieden hat, bis er in Gegenwart von Mehreren ein Gelübde getan, dergleichen ihm verbotene Frauen nicht wieder zu heiraten. Hat er sich bei einem Toten verunreinigt, der nicht einer von seinen nahen Ahnverwandten war (3. B. M. 21, 1.2.8), so darf er nicht segnen u.s.w.
 Wem etwas träumt und er weiß des Morgens nicht mehr was es war, der stelle sich hin vor die Priester, wenn sie segnen u.s.w. (Siehe den 9. Abschnitt des Talmud).
 Nach dem Alltagsgebet fällt jeder Israelite (sitzend) mit dem Gesicht Morgens auf den rechten und Abends auf den linken Arm und sagt leise den Psalm 6. Dies Gebet findet aber nicht statt in dem Hause eines um einen Toten Trauernden, in dem Hause eines Bräutigams, auch nicht in der Synagoge, wenn daselbst die Beschneidung eines acht Tage alten Knaben vorgenommen wird, oder wenn daselbst ein Bräutigam sich befindet, ferner nicht am 15. Tag des Monats Ab (der fünfte Monat) auch nicht am 15. Tag des Monats Schebat (der elfte Monat), auch nicht am ersten Tage eines Neumonats u.s.w. Vor dem Gebete, Psalm 6, sage man erst den Vers 2. Sam. 24,14 und dann: “Barmherziger und Gnädiger, ich habe vor dir gesündigt, Herr. Du bist voll von Barmherzigkeit, erbarme dich über mich und nimm mein Gebet an!”
 Jeden Montag, Donnerstag und jeden Shabbath Nachmittags wird in der Synagoge in der Thora gelesen, aber es werden nur drei Personen dazu aufgerufen, auch wird dann keine Hafthora gelesen. Der erste muss immer ein Priester (Cohen) vom Geschlechte Arons, der zweite ein Levite und der dritte ein Israelite von einem der anderen Stämme sein u.s.w.
 An den Shabbathen, Feiertagen, am Versöhnungstage werden in der Synagoge 7,6,5 Personen zum Lesen, jetzt zur A n h ö r u n g des Vorlesens vom Vorsänger in der Thora aufgerufen, der erste ein Cohen, der zweite ein Levite, der dritte ein Gelehrter, dann ein Vorgesetzter der Gemeinde u.s.w. dem Range nach. Weniger als zehn Verse jedes Mal dürfen nicht vorgelesen werden, von einem jeden Aufgerufenen muss vor dem Vorlesen erst ein Segen gesprochen werden u.s.w.
 Das Vorlesen muss von dem Vorsänger stehend geschehen und der Aufgerufene muss leise mitlesen, damit der Segenspruch vor und nach dem Vorlesen nicht umsonst (unrechtmäßig) geschehe. Hat sich der Vorleser im Vorlesen geirrt, so muss er noch einmal anfangen. Findet sich in der Thora ein Schreibfehler, so muss solche bei Seite gelegt und eine andere Thora aus dem heiligen Schrank genommen werden. Zur Zeit der Talmudisten wurde der vorgelesene hebräische Text auf chaldäisch von Jemandem verdolmetscht, jetzt aber geschieht es nicht mehr, weil das Volk auch das Chaldäische nicht mehr versteht. Während des Vorlesens in der Thora sowohl als auch in der Hafthora darf Niemand sprechen, sondern ein Jeder muss andächtig zuhören.
 Die Thora darf nicht mit bloßen Händen berührt werden. Niemand darf die Synagoge verlassen, so lange die Thora nicht wieder in den heiligen Schrank gebracht worden ist.
 Die israelitischen Bewohner einer Stadt können sich gegenseitig zwingen, eine Synagoge zu bauen und eine Thora sowie den Chumasch zu kaufen. Die Synagoge soll auf dem höchsten Punkte der Stadt gebaut werden und höher sein als alle anderen Häuser derselben u.s.w. In der Mitte der Synagoge muss eine hmyb, Bimah, eine Art erhöhte Rednertribüne, angebracht werden, auf welcher das Vorlesen aus der Thora geschieht. (Die so genannte Draschah, eine Disputation aus dem Talmud, die gewöhnlich mit Ermahnungen zur Beobachtung der Gesetze endigt, geschieht von dem Oberrabbiner jeden Sonnabend und hohen Feiertagen vor dem heiligen Schrank. Im so genannten neuen Tempel wird die Predigt in deutscher Sprache gehalten und nur der hebräische Text erklärt). Sowohl in den Synagogen als in den Lehrschulen (in welch letzteren der Talmud und die Gesetzbücher von den Gelehrten und ihren Schülern studiert werden) darf durchaus nichts profanes (Unheiliges) getrieben werden, auch soll man nicht darin schlafen (in den Lehrschulen ist es erlaubt); auch darf man sich in denselben weder vor der Hitze noch vor der Kälte schützen, die Gelehrten und ihre Schüler aber können im Falle der Not darin essen und trinken. In den Lehrschulen können sie es nach einigen Rabbinern immer tun (vermutlich, um durch das öftere nach Hause gehen nicht zu viel vom Studieren gestört zu werden) u.s.w.
 Will man eine neue Synagoge bauen, so darf die alte nicht früher umgerissen werden, bevor nicht die neue fertig ist, denn es könnte ein Hindernis eintreten, dass der Bau nicht zu Stande käme oder nicht vollendet würde, und man wäre dann ohne Synagoge; ist aber die alte baufällig, so muss sie umgerissen werden; man muss  sich aber dann mit dem Neubau sehr beeilen und Tag und Nacht daran bauen, um möglichst geschwind damit fertig zu werden, damit kein Hindernis eintrete. Man darf bei dem Neubau die Materialien der alten Synagoge benützen. Man kann aus einer Synagoge eine Lehrschule machen, weil diese heiliger als jene ist, aber nicht umgekehrt. Haben Stadtleute eine Synagoge verkauft, so können sie für das Geld einen heiligen Schrank kaufen; haben sie einen solchen verkauft, so können sie für das Geld eine Umwicklung (Eine solche Umwicklung wird immer aus einem sehr kostbaren Zeuge verfertigt) für die Thora kaufen u.s.w. Für das Geld einer verkauften heiligen Sache darf man nur etwas kaufen, was heiliger ist, als die verkaufte Sache, aber nicht umgekehrt u.s.w. Man darf eine Synagoge und auch jede andere heilige Sache verkaufen zum Unterhalt armer, den Talmud studierender Schüler oder um mit dem Geld Waisen zu verheiraten.
 Ein Privatmann kann seine ihm gehörige Thora, so lange er dieselbe nicht zum allgemeinen Gebrauch in der Synagoge hergegeben (geheiligt) hat, verkaufen und mit dem Geld machen was er will.
 Einige Rabbiner erlauben dies nicht, außer wenn er das Geld zum Studieren anwendet oder um sich zu verheiraten u.s.w. Hat man Geld zusammengebracht, um eine Synagoge zu bauen, und es ereignet sich der Fall, dass das Geld zur Ausübung irgend eines Gebotes (der Wohltätigkeit) nötiger wäre, so kann man das Geld dazu anwenden; hat man aber schon Holz und Steine zu dem Bau gekauft, so dürfen diese nicht mehr verkauft werden, ausgenommen zur Befreiung von Gefangenen; ist die Synagoge jedoch schon fertig gebaut, so darf sie auch zur Befreiung der Gefangenen nicht mehr verkauft werden und man muss zu diesem Behufe von Neuem Geld sammeln. Hat ein Privatmann für sein Geld eine Synagoge gekauft, so hat er kein Recht mehr daran, er müsste sich denn ein solches vorbehalten haben; eine solche Synagoge kann nur verkauft werden mit seiner oder seiner Erben und mit  der Gemeinde Bewilligung; befindet sich aber in der Stadt keine andere Synagoge als diese, so darf sie nicht verkauft werden. Hat Jemand mit der Gemeinde die Übereinkunft getroffen, dass nur er oder seine Nachkommen etwas an der Synagoge bauen dürfen, so kann er ein solches Recht nicht auf einen Anderen übertragen, außer er müsste dies Recht erkauft haben; er kann aber das Recht einem anderen würdigen Manne übertragen. Hat Jemand sein Haus zu einer Synagoge geliehen und bekam er in der Folge einen Streit mit einem Mitglied der Gemeinde, so kann er diesem den Eintritt in die Synagoge nicht verwehren er müsste denn den Eintritt der ganzen Gemeinde untersagen; hat er sich aber beim Verleihen einen Vorbehalt ausbedungen, so kann er Jedem, dem er nicht gut ist, den Eintritt verwehren. Hat Jemand seit langen Jahren eine Privat-Synagoge in seinem Hause gehabt, so kann die Gemeinde ihm dies nicht verwehren.
 Nach einem Rabbi können die silbernen Kronen oben auf der Thora, die einem Manne privatim gehören und die man gewöhnlich an den Shabbathtagen und an den hohen Feiertagen gebraucht, nicht verkauft werden; die Gemeinde kann sich widersetzen, wenn nach dessen Tode seine Erben zum Verkauf schreiten wollen; die Meinungen der Rabbiner sind jedoch über diesen Punkt geteilt. Man darf keine Sache, die schon zum profanen Gebrauch verwendet wurde, zu heiligen Sachen gebrauchen, auch nicht eine Sache, die einer Hure (Wenn sie verheiratet ist und die Ehe gebrochen hat; von einer öffentlich unverheirateten Hure ist es erlaubt) vor, nicht nach der Tat geschenkt wurde. Bekam sie aber bares Geld, so kann man solches zum Kaufen einer heiligen Sache gebrauchen u.s.w. Bei einem zum Beten gemieteten Hause sind die Gesetze einer Synagoge nicht anwendbar. Alles, worin eine heilige Sache aufbewahrt wird. z.B. Futterale zu Büchern oder Tephilin u.m.dgl., ist auch heilig und muss solches, wenn es nicht mehr brauchbar ist, verstecken. Die (breiten) Binden  tvpm, Mappoth, um die Thora und die Mäntel darüber kann man, wenn sie zerrissen sind, zur Bekleidung eines Toten gebrauchen. Ist die Thora selbst zerrissen und unbrauchbar geworden, so legt man sie in ein irdenes Gefäß und gibt dasselbe in das Grab eines Gelehrten u.s.w. (Geht wie gewöhnlich ins Weitläufige, mit allen nur möglichen Kollisionsfällen.)
 Ist das Gebet in der Synagoge beendigt, so gehe man von da in die Lehrschule. Man bestimme jeden Tag eine gewisse Zeit zum Lernen; diese einmal für immer bestimmte Zeit zum Lernen verabsäume man niemals, und wenn man noch so viel Geld verdienen zu können glaubt. Versteht man nicht zu lernen (versteht man die Sprache nicht), so soll man doch in die Lehrschule gehen, man hat seinen Lohn für das Hingehen; oder man soll so viel lernen, als man versteht, und eine gewisse Zeit täglich dazu bestimmen, über seinen Lebenswandel nachzudenken, damit das Herz mit G’ttesfurcht erfüllt werde. Ist Jemand ans Frühstück gewöhnt, so muss er frühstücken, ehe er in die Lehrschule geht. Es ist gut, wenn man sich ans Frühstücken gewöhnt. [Ein Rabbi (Mordechai) will haben, dass das Brot zum Frühstück von einem Korn sein müsse, welches auf einem von bewohnten Orten weit entfernten Felde wächst, wo ein Hahn nie kräht.
 Die Galle ist 83erlei Krankheiten unterworfen (in dem Worte hlxm, Machla, Krankheit steckt die Zahl 83) und allen wird vorgebeugt durch das Wassertrinken und Frühstücken des Morgens (Brot und Salz).]
 Nachdem man in der Lehrschule gewesen ist, so gehe man an seine Geschäfte; denn beim Lernen (Studieren im Gesetz) soll auch ein Handwerk oder Geschäft sein, wovon man sich nähren kann, sonst wird das Lernen (wegen Armut) schließlich unterlassen und man weicht dann von G’ttes Wegen ab. die Hauptsache muss aber immer das Studieren im Gesetze sein, dann wird das Geschäft auch gelingen. Im Handel und Wandel soll man aufrichtig zu Werke gehen, man nehme sich in Acht, den Namen G’ttes unnütz auszusprechen, denn wo das geschieht, da herrscht  ungewöhnliche  Sterblichkeit; auch keinen wahren Schwur soll man aussprechen. König Jannai besaß tausend Städte; alle wurden zerstört, weil man damals viel bei G’tt schwur, obschon man die Schwüre erfüllte. Man soll mit keinem Nichtjuden in Handelskompanie treten, es könnte sich in der Folge der Fall ergeben, dass dieser dem Juden einen Schwur leisten müsste. Einige Rabbiner wollen es aber erlauben, denn in jetziger Zeit schwören die Nichtjuden nicht mehr bei fremden G’ttern; obschon sie beim Schwur auch etwas anders noch als G’tt nennen, so sind doch ihre Gedanken auf den einigen G’tt gerichtet; jedenfalls ist es erlaubt, Handel und Wandel mit Nichtjuden zu treiben, mit Ausnahme an ihren Feiertagen.

157. bis 242. Das Wesentliche über das Händewaschen vor dem Essen, Brotbrechen u.s.w.
In der vierten Stunde des Tages soll man das Mittagsmahl einnehmen; ein Gelehrter soll damit bis zur sechsten Stunde warten, aber nicht länger; denn sonst würde es ebenso sein, als wenn Jemand in einem Weinschlauch, der nicht voll ist, einen Stein hineinlegte, um ihn dadurch voll zu machen, damit der Wein gut bleibe; es ist besser, ihn immer mit Wein wieder zu füllen, damit er immer voll bleibe. Das spätere Essen schadet dem Körper, d.h. wenn man nicht gefrühstückt hat, sonst schadet es nicht. Sobald Jemand Brot von reinem Korn isst, über welches man den Segenspruch: Gelobt u.s.w., der du das Brot (Getreide) aus der Erde hervorbringst, sprechen muss, muss er sich zuerst die Hände waschen, aber nicht beim Essen von Kuchen u.s.w. Bei solchen Speisen wird nur der Segenspruch gesprochen: Der du allerlei Speisen erschufst. Zum Händewaschen ist eigentlich nur so viel Wasser erforderlich als 1 1/2 Eierschalen enthalten; man soll aber doch mehr nehmen. Isst man weniger Brot, als ein Ei groß ist, so muss man sich auch die Hände waschen, aber man braucht keinen Segen dabei zu sprechen; wenn es jedoch  weniger als eine Olive groß ist, braucht man sich auch nicht zu waschen. (Über das Gesetz, beim Essen die Hände zu waschen, sind wieder, wie gewöhnlich, unzählige Paragraphen angefüllt, die alle möglichen Variationen und Kollisionsfälle enthalten, z.B. unter Anderem, welches Gefäß man dazu nehmen, auf welche Art das Waschen geschehen müsse, welches Wasser gerecht (Koscher) und welches ungerecht (Paßul) dazu ist; dass die Hände von Allem entblößt sein müssen, wie man die Hände dabei aufheben müsse, ob man sie zusammen reiben dürfe, wenn kein Wasser zu haben ist, wenn Jemand ein Bedürfnis verrichtet und nachher essen will, wann er zwei verschiedene Segensprüche sagen muss, wo und zu welcher Zeit, und wer das Brot brechen müsse. Dass man beim Händewaschen des Morgens  die Bedingung machen könne, dass dieses für den ganzen Tag und auf alle möglichen Fälle gelten soll, man muss aber immer daran denken und die Hände dürfen nicht beschmutzt werden. Dann werden die verschiedenen Arten Speisen von Brot gemacht, erwähnt, über welche man einen von den zwei (oben erwähnten) verschiedenen Segensprüchen sprechen muss u.s.w. Das Ganze enthält 12 Abschnitte mit 107 Paragraphen. Das Wenige, was davon etwa interessant sein dürfte, werde ich mitteilen, das Übrige werden mir die Leser gern erlassen.)
 Man muss das Gebot des Händewaschens vor dem Essen genau beobachten; wer es vernachlässigt, wird mit der Strafe des Bannes belegt, gerät in Armut und wird aus der Welt gerafft. Man muss die Hände recht abtrocknen, bevor man das Brot bricht. Man darf die Hände nicht in ein Gefäß mit Wasser stecken, sondern man muss das Wasser aus einem Gefäß über die Hände gießen, doch kann ihm auch ein Anderer das Wasser (immer aus einem Gefäß) über die Hände gießen; dies kann auch ein Taubstummer, ein Blödsinniger, ein Unmündiger und eine Frau, die ihre Periode hat, tun.
 (Aber immer muss es durch die Kraft eines Menschen geschehen.) Ob ein Affe dies tun dürfe, darüber sind die Meinungen geteilt. Hat man die Hände in einem Wasserbehältniß gebadet, welches 40 Szah (ein Maß) enthält, so ist solches für das Händewaschen genügend. Man muss sich die Hände vor dem Essen waschen, auch wenn man die Speisen gar nicht mit den Händen berührt, wenn z.B. ein Anderer einem die Speise in den Mund steckt. Das Brotbrechen muss unmittelbar nach dem Händewaschen (und Abtrocknen) erfolgen; hat man so lange dazwischen gewartet, dass man 22 Ellen weit gehen kann, so ist dies eine Unterbrechung. Das Brotbrechen oder abschneiden muss an einer Stelle geschehen, wo solches recht ausgebacken ist; zu wenig darf nicht abgeschnitten werden, doch auch nicht mehr als ein Ei groß, dies würde gefräßig aussehen. Der Hausherr oder wer sonst der Älteste ist, muss einem Jeden, der bei Tische sitzt, ein Stück Brot, so groß als eine Olive, abschneiden. Das Brotbrechen darf nicht früher geschehen, als bis Salz auf dem Tische ist. Unmittelbar nach dem Segenspruch muss das Brot gegessen werden u.s.w.
 Dem Aufwärter bei Tische muss man von jeder Speise, die einen Geruch hat, etwas geben, und zwar gleich; erhält er aber Beköstigung, so ist es nicht nötig. Man soll während des Essens nicht sprechen (der Gefahr des Erstickens wegen), auch nicht von der Thora; selbst wenn Jemand niest, soll man nicht sagen : “Wohl bekomms!” Man soll während der Mahlzeit nicht zornig werden. Es soll Niemand das trinken, was der Andere in dem Becher gelassen hat. Vormals in Jerusalem hat sich kein Gesitteter an eine fremde Tafel gesetzt, wenn er nicht vorher wusste, wer die anderen Gäste waren; denn es geziemt sich für einen Gelehrten nicht, sich mit einem ungebildeten Laien an eine Tafel zu setzen. Zwischen Fleisch- und Fischessen muss man sich erst waschen. Trinkt man bei der Mahlzeit Wein, so spricht man den Segen: Gelobt u.s.w., der du die Frucht des Weinstocks erschaffen. Hat man einmal den Segen über den Wein gesprochen, so sind alle anderen Getränke in dieser Mahlzeit frei von Segensprüchen. Hat man einmal den Segen übers Brot vor der Mahlzeit gesprochen, so sind alle Speisen während derselben von Segensprüchen vor- und nachher frei, da auch der Hauptsegenspruch nach der Mahlzeit für Alles gilt, was von Brot gemacht ist. Über Baumfrüchte aber, die während der Mahlzeit ohne Brot gegessen werden, muss der Segen gesprochen werden. Vor dem Sprechen des Hauptsegens nach der Mahlzeit müssen die Hände ebenfalls gewaschen werden. (Es folgen nun alle möglichen Details.) Nach einigen Rabbinern aber ist das Händewaschen nach der Mahlzeit keine Pflicht, sondern willkürlich. Beim Segensprechen nach der Mahlzeit muss ein Becher, wenn möglich, mit Wein gefüllt werden, über den man nach Endigung des Tischgebetes noch einen besonderen Spruch sagen muss; besonders ist dies an Shabbathtagen erforderlich.
 (Über das Tischgebet nach der Mahlzeit folgen nun wieder sehr viele Gesetze.) Es ist löblich, dass das Tischgebet, wenn bei der Tafel drei Männer sitzen, nach der Mahlzeit von dem Hausherrn oder von dem Ältesten oder Vornehmsten laut gesprochen wird, und ist im Anfange mit einer Aufforderung: lasst uns loben den, der uns u.s.w. anzufangen, die Anderen fallen dann ein: lasst uns u.s.w. Ist ein Gast bei Tische, so wird dieser mit dem Sprechen des Tischgebetes beehrt. Sind zehn Männer bei Tische, so lautet die Anfangsformel; lasst uns unserem G’tte u.s.w. Ist Jemand im Banne wegen eines übertretenen Verbotes, so wird er nicht zu den nötigen drei oder zehn Männern mitgezählt. Bei einem jeden Lobspruch muss der Name G’ttes und sein Königreich genannt werden, sonst hat er keine Giltigkeit, es muss daher heißen: G’tt, König der Welt.
 Es ist schon oben erwähnt worden, dass über alle rohe Baumfrüchte der Segen besonders gesprochen werden müsse, lautend: der du die Baumfrüchte erschaffen hast; über den Wein aber, sogar den gekochten, muss es heißen: der du die Frucht des Weinstocks erschaffen hast. Über alle anderen Getränke, Wasser mit eingerechnet, muss es heißen: Gelobt u.s.w., durch dessen Wort alles ward. Über Erdfrüchte muss es heißen: der du die Erdfrüchte erschufst; über Essig und andere saure Getränke wird kein Segen gesprochen. Über wohlriechende Blumen und Getränke muss es heißen: der du allerlei wohlriechende Sachen erschufst. Geht Jemand in einen Gewürzladen hinein und er hat einen Genuss von dem Geruch daselbst, so muss derselbe Segen gesprochen werden. (Dies mag einstweilen genug sein über das Thema, worüber im Original hunderte von Paragraphen sich befinden.)
 Sieht Jemand einen Ort, wo Israel Wunder geschahen, z.B. der Durchgang beim roten Meer und beim Jordan, und bei den Bächen Arnon, die Hagelsteine bei Bel-Choron, den Stein, den der König Og auf das Lager Israel werfen Wollte, den Stein, auf welchem Moses (betend) saß, während des Krieges mit Amalek, das Einsinken der Mauern Jerichos, so muss er sprechen: Gelobt u.s.w., der unseren Voreltern Wunder erzeugt an diesem Ort. Sobald man in einer Zeit von wenigstens 30 Tagen solchen Ort nicht sah, soll man den Lobspruch erneuern; das Wunder muss aber ganz Israel geschehen sein, nicht einem Teile desselben. Ist einem einzelnen ein Wunder geschehen, so hat er und seine Nachkommen nur allein den Lobspruch zu sagen. Sind Jemandem viele wunder an verschiedenen Orten geschehen, so muss derselbe jedes Mal, wenn er einen dieser Orte wieder sieht, den Segen sagen und der anderen Örter, an welchen ihm auch Wunder geschahen, zugleich Mitgedenken. Über ein Wunder, welches seinem Lehrer geschehen ist, muss man auch einen Dankspruch sagen. einige Rabbiner wollen, dass man auch beim Anblick des Menschen, dem ein Wunder geschah, einen Lobspruch sagen müsse. Bei einem Wunder, welches einem ausgezeichneten Menschen geschah, z.B. dem Joab, Sohn Zerujah’s und seinen Gesellen, ebenso über ein Wunder, das einem Manne geschehen, durch welchen der Name G’ttes geheiligt (berührt) worden ist, z.B. Daniel und seine Gesellen; wer also die Löwengrube des Daniel oder den Feuerofen von Chananjah Michael und Asarjah sieht, der muss sprechen: Gelobt u.s.w., der dem Gerechten an diesem Orte ein Wunder  tat. Sieht Jemand Lot’s Frau, in Salz verwandelt, der muss zweierlei Lobsprüche sagen: der gerechte Richter und der Frommen (Lot) gedenkt. Nach einigen Rabbinern braucht man über ein gewöhnliches, kein unnatürliches Wunder, z.B. es kam des Nachts Diebe und wollten stehlen und morden, und man ist von der Gefahr errettet worden, keinen Lobspruch zu sprechen.  Andere wollen es haben, aber ohne Benennung des Namen G’ttes und seines Königreiches.
 Vielerlei Personen müssen G’tt loben: die von einer Seereise und von einer Reise durch die Wüste zurückgekommen, die von einer Krankheit genesen, und die, welche aus dem Gefängnis erlöst wurden. Das Erinnerungszeichen hieran ist: Wechol Hachajim, ,yyxh, joducha zela: alle Lebendigen (Menschen) sollen dich (G’tt) loben. (Kommt im 17. Lobspruch der 18, in der täglichen Tephilin vor. Die vier letzten Buchstaben des hebräischen Wortes bedeuten: 1. Ein Kranker, 2. Schmerzen (im Gefängnis), 3 das Meer, 4. die Wüste.) Der Lobspruch muss lauten: Gelobt u.s.w, der den Strafbaren Gutes vergilt und der du mir auch mit allem Guten vergolten hast. (Es geschieht gewöhnlich in der Synagoge, nach Endigung des Vorlesens in der Thora, wozu der Lobspruch aufgerufen wird.) Die Gemeinde antwortet: Wer dir mit Gutem vergolten hat, der soll dir ferner in Ewigkeit mit Gutem vergelten. Zwei unter den Anwesenden in der Synagoge sollen Gelehrte sein; man muss indessen auch, wenn keine Gelehrten da sind, dem Lobspruch sprechen.
 Hat Jemand einen schlimmen Traum gehabt und grämt er sich deshalb, so soll er ihn in Gegenwart dreier Freunde gutzumachen suchen, wie folgt: er sage: einen guten Traum hatte ich. Die drei Freunde sagen dann: der Traum ist gut, bleibe gut u.s.w. Wenn der nötige Regen lange Zeit ausblieb und es erfolgt solcher, so muss man einen Lobspruch sagen. Über gute Botschaften spreche man: Gelobt u.s.w., der du uns diese Zeit erleben ließest. Über böse Nachrichten: Gelobt u.s.w., sei der gerechte Richter. Man soll  bei Vernehmung böser Nachrichten ebenso gutwillig und von ganzer Seele G’tt danken, als bei Vernehmung guter Nachrichten. Denen die wahrhaft G’tt dienen, muss es eine Freude sein, dass sie mit Liebe das Schlimme auf sich nehmen, was G’tt über sie beschlossen hat. Ist Jemandem ein Sohn geboren, so müssen der Vater und auch die Mutter sprechen: Gelobt u.s.w., der gut ist und auch Anderen Gutes erzeugt. Ist der Vater oder ein anderer guter Mann, oder gar ein Gelehrter gestorben, so muss es heißen: der gerechte Richter. Hat der Vater Geld hinterlassen, welches man allein erbt, so muss man den Lobspruch sprechen: dass er uns diese Zeit leben ließ; erbt er aber das Geld nicht allein (sind noch mehr Erben dazu), so muss ein jeder Erbe sprechen: der gut ist u.s.w. Hat Jemand ein Haus gebaut oder sich neue Kleider Hausgeräte angeschafft, so muss der Lobspruch: der uns diese Zeit erleben ließ, erfolgen u.s.w. Sieht Jemand Götzenbilder, so spricht er: Gelobt u.s.w., der langmütig ist gegen die, welche seinen Willen übertreten u.s.w. sieht Jemand 600.000 Israeliten, so spreche er: Gelobt u.s.w., der du die verborgenen Gedanken eines jeden von ihnen weißt. Sind es aber Nichtjuden, so sage man den Vers aus Jerm. 50,12: eure Mutter schämt sich, dass sie euch geboren u.s.w. Sieht man gelehrte Nichtisraeliten, keine Theologen, sondern in anderen Wissenschaften, so spricht man: Gelobt u.s.w., der von seiner Weisheit Geschöpfen aus Fleisch und Blut mitgeteilt hat. Sind es Israeliten, so muss es heißen: statt Geschöpfen u.s.w. denen, welche ihn fürchten. sieht man jüdische Könige, so muss es heißen: der von seiner Ehre mitgeteilt hat denen, welche ihn fürchten; sind es nichtjüdische Könige, so muss es heißen; den Geschöpfen aus Fleisch und Blut. Es ist löblich, Könige, selbst nichtjüdische, zu sehen.
 Sieht man Häuser, von Israeliten bewohnt, so muss es heißen: Der u.s.w. die Grenze der Witwe wieder herstellt. (Israel heißt seit der Vertreibung aus dem gelobten Lande Witwe.) Sind die Häuser aber unbewohnt, so muss es in dem Lobspruch heißen: der gerechte Richter. Sieht man Häuser von Nichtjuden bewohnt, so heißt es: das Haus der Hoffärtigen wird er verrücken; sind sie unbewohnt, so heißt es: der Herr ist ein G’tt der Rache. Sieht man Gräber von Israeliten, so heißt es: der euch mit Recht erschaffen hat, wird euch wieder u.s.w., sind es aber Gräber von Nichtisraeliten, so heißt es: eure Mutter schämt sich, dass sie euch gebar. Von Obigem gilt dies nur, wenn man die Gegenstände seit 30 Tagen nicht wieder gesehen, sonst braucht der Lobspruch nicht erneuert zu werden. Sieht man seinen guten Freund erst nach 30 Tagen wieder, so spricht man: der uns diese Zeit erleben ließ. Nach einem Jahre spricht man: der du die Toten lebendig machst. Hat man aber den Menschen sonst niemals gesehen, hat aber immer Briefe mit ihm gewechselt, so wird beim ersten Mal des Sehens doch ein Lobspruch gesagt, obschon das Sehen dieses Menschen angenehm ist. Sobald Jemandes Sohn 13 Jahre alt und dadurch zur Erfüllung der Gebote pflichtig wird, so spricht der Vater: gelobt sei der (ohne Benennung des g’ttlichen Namens und seines Königreiches), der mich nun losgesagt hat von der g’ttlichen Strafe dieses Menschen. (Er ist nun nicht mehr verantwortlich für ihn, wenn er pflichtwidrig handelt.)
 Über neue Früchte, welche sich jedes Jahr erneuern, muss beim Essen derselbe auch gesprochen werden: dass du uns diese Zeit erleben ließest. sieht man Mohren oder sonst einen ungestalteten Menschen, so heißt der Lobspruch: der die Geschöpfe veränderlich macht; ebenso, wenn man einen Lahmen u.s.w. sieht, die mit dem Fehler geboren worden sind. Sieht man sehr schöne Menschen oder Bäume, Vieh, selbst einen Nichtjuden, wenn er sehr schön ist, so heißt der Lobspruch: Gelobt u.s.w., der so etwas in seiner Welt hat. Sieht man im Frühling die Bäume blühen, so heißt der Lobspruch: Gelobt u.s.w., der in seiner Welt es an nichts fehlen ließ und schöne Geschöpfe und Bäume werden ließ, dass sich die Menschen daran vergnügen sollen. Über Sternschuppen, Erdbeben, Blitze, Donner, Sturmwinde heißt der Lobspruch: der du die Schöpfung erneuerst oder dessen Kraft und Stärke die Erde voll ist. Über große Meere, Flüsse, Berge, Wüsten: der du die Schöpfung gemacht hast; über das grosse Meer, über welches man nach Palästina und Ägypten fährt, muss der Lobspruch heißen: der du das große Weltmeer erschufst. Über einen Regenbogen heißt der Lobspruch: der du dem Bund gedenkst und treu und fest an sein Versprechen hältst (1. B. M. 9,12 bis 17); man darf den Regenbogen aber nicht zu lange ansehen. Wenn die Sonne wieder auf dem Punkt ist, wo sie von G’tt bei der Schöpfung eingesetzt wurde, (Dies ist, nach der Berechnung der Talmudisten, alle 28 Jahre im Juni, wenn der längste Tag ist.) so spricht man: der du die Schöpfung erneuerst. Wer über geschehne unangenehme Sachen zu G’tt betet, dass sich solche zu seinem Besten ändern sollen, der tut ein unnützes Gebet.
Wer in eine Stadt geht, muss ein Gebet verrichten, ebenso beim Herausgehen aus derselben, ebenso wenn Jemand in ein Bad geht. Lässt Jemand zur Ader, so muss er vorher beten, dass ihm dies Hilfe gewähren möge und nachher: Gelobt sei, der die Kranken heilt. Der Mensch gewöhne sich, immer zu sagen: Alles, was G’tt tut, tut er zum Besten. Bei Allem, ohne Ausnahme, was der Mensch tut, sollen seine Gedanken immer bei G’tt sein, selbst Essen, Trinken, Schlafen, sich vergnügen, soll geschehen, seinen Körper zu erhalten und zu stärken, um G’tt dienen zu können, selbst bei der Beiwohnung; dies soll nicht der Wollust wegen geschehen, sondern um Kinder zu zeugen, die g’ttesfürchtig sind, ihm dienen und seine Gebote halten, oder er soll dies Geschäft verrichten, weil es ein Gebot unter den 248 Geboten ist.
Die Zeit für das Minchagebet ist zwischen der neunten und zehnten Stunde des Tages; von den 24 Stunden des Tages werden zwölf für den Tag und zwölf für die Nacht gerechnet; sind die Tage lang, so sind es auch die Stunden und so umgekehrt, ebenso sind es auch zwölf Stunden bei Nacht. Jeder Israelit muss das Gebet (die 18 Gebete, die Tephilin) dreimal des Tages in der Synagoge  oder, wenn keine Synagoge in dem Orte ist, in seinem Hause verrichten, nämlich des Morgens, und kurz vor Sonnenuntergang des Abends. Die Zeit zur Lesung des Schma und des Gebetes des Abends ist, wenn drei kleine Sterne am Himmel zu sehen sind; ist der Himmel bewölkt, so muss man so lange warten, bis es gewiss Nacht ist. Beim Abendgebet wiederholt der Vorsänger die 18 Gebete nicht wieder. Man soll bestimmte Stunden festsetzen zum Lernen in der Thora, besonders des Abends. (Wie man sich bei der Beiwohnung betragen soll, darüber ist wieder ein ganzer Abschnitt mit 17 Paragraphen im Original; weiteres darüber im Eben Haezer).

 

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